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Arbeitskreis EDV & Recht (Bildquelle: openpr)

 

 

Veranstaltungshinweis: Cloud Computing und SaaS – Nutzen und Risiken für Anbieter und Anwender

So lautet der Titel einer veranstaltung des Arbeitskreises EDV und Recht e.V. am Mittwoch, den 23. September 2009, in Köln. Veranstaltungsort ist das Kolpinghaus International, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln, Dauer: 18.00 bis 20.00 Uhr. Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, IT- Sicherheistspezialisten und IT- Verantwortliche in Unternehmen.

Die Themen Cloud Computing und SaaS (Software as a Service) genießen zurzeit erhebliche Aufmerksamkeit. Wie immer bei einem „Hype-Thema“ im IT-Bereich gibt es einen Wildwuchs an Begriffsdefinitionen. Im Kern geht es darum, sowohl IT-Infrastruktur als auch Software nicht mehr selbst zu betreiben, sondern bedarfsorientiert über das Internet zu nutzen. Dabei wird Hardware nicht mehr gekauft bzw. werden Softwarelizenzen nicht mehr erworben, sondern der Anwender zahlt nutzungsbezogen. Es entstehen neuartige vertragliche Konstellationen zwischen Kunde, d.h. Anwender, Software-Haus und ggf. Hosting-Partner. Das Marktforschungsunternehmen Gartner Group prognostiziert, dass im Jahre 2012 ein Drittel des weltweiten Marktvolumens für Anwendungssoftware im Geschäftskundenbereich auf SaaS-Angebote entfallen wird.

Im Rahmen der Veranstaltung wird der Schwerpunkt auf das Thema SaaS gelegt und es werden folgende Themen beleuchtet:
Marktüberblick und Begriffsklärung
Treiber für die Entwicklung in Richtung Cloud Computing und SaaS
wirtschaftliche Nutzen/Risiko-Aspekte für Anbieter und Kunden
Konzepte und Szenarien für SaaS-Angebote
Datenschutzrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen
Urheberrechtliche Konstellationen
Haftungsrisiken
Vertragliche Einordnung und Gestaltung
 

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden. Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten:
Dr. Marc Hilber ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Oppenhoff & Partner (www.oppenhoff.eu) und Mitglieder der IT&C Praxisgruppe. Er berät in den Bereichen Outsourcing, Joint Ventures, Kooperationen, bei IT-Projekten, Softwareverträgen und im Datenschutzrecht. Herr Hilber ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, insbesondere zu urheberrechtlichen Fragestellungen (etwa Die Übertragbarkeit von Softwarerechten im Kontext einer Outsourcingtransaktion, Computer & Recht 2008, S. 749 ff). Marc Hilber studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Angers, Illinois (LL.M.) und Köln (Dr. jur.).

Diplom-Informatiker Hans-Bernd Kittlaus ist Geschäftsführer der InnoTivum Unternehmensberatung (www.innotivum.de) und berät Software-Hersteller und Anwender zu allen Fragen an der Schnittstelle zwischen Geschäfts- und IT-Seite, insbesondere zu Software-Produkt-Management, SaaS, Prozessgestaltung und Outsourcing. Zuvor arbeitete Herr Kittlaus als Direktor der SIZ GmbH (Informatikzentrum der Sparkassenorganisation) und als Leiter von Software-Produkt-Management- und Entwicklungsfunktionen bei IBM. Herr Kittlaus ist Mitglied des Aufsichtsrats des Software-Unternehmens Sander & Doll AG und Autor zahlreicher Bücher und Artikel, zuletzt “Software Product Management and Pricing – Key Success Factors for All Software Organizations” (Springer, 2009).

Anmeldung:
Die Anmeldung zu der Veranstaltung kann formlos per Fax an die Fax-Nr.: 02236 / 33 66 49 oder online unter www.edv-und-recht.de erfolgen. (Arbeitskreis EDV und Recht, wg)

Beitrag zum Thema “Rechtliche Fallstricke beim Cloud Computing”

 

 



 

 

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